Der Weg in die Baugemeinschaft
Wie werde ich Mitglied in der Baugemeinschaft?
Die 6 Schritte zum Beitritt sind wie folgt:
- Lesen Sie sich bitte die Unterlagen sorgfältig durch. Wir empfehlen darüber hinaus unbedingt den Besuch einer unserer regelmäßig stattfindenden Infoveranstaltungen.
- Haben Sie eine Wohnung gefunden und möchten Mitglied der Baugemeinschaft werden, dann füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag aus und schicken uns diesen per Mail. Sie erhalten dann einen Termin für ein Beratungsgespräch mit der Projektsteuerung. Dieser Termin ist verpflichtend. Auf Wunsch können Sie sich zusätzlich vom Architekten Ihres Hauses beraten lassen.
- Die Planer und die Projektsteuerung prüfen Ihren Antrag und geben Ihnen Bescheid über die Aufnahme in die Baugemeinschaft.
- Ihre Wunschwohnung ist dann für Sie reserviert. Im nächsten Schritt klären Sie bitte Ihre Finanzierung.
- Entscheiden Sie sich zum Beitritt, überweisen Sie bitte das „Beitrittsgeld“, welches auf Ihre späteren Zahlungen angerechnet wird. Nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Baugemeinschaft ist die Wohnung durch Sie belegt.
- Nachdem Sie Ihre Finanzierung geklärt haben, unterschreiben Sie beim Notar die Beitrittsvereinbarung zum Beitritt in die Baugemeinschaft somit werden Sie MiteigentümerIn und im Grundbuch eingetragen.
Unterlagen für den Beitritt in die Baugemeinschaft (wird bereitgestellt):
- Übersichtsplan Gesamtquartier mit Darstellung der einzelnen Bauabschnitte
- Tiefgaragenplan
- Exposés der Wohnungen
- Baubeschreibung der Häuser
- Wohnungsliste mit Angabe der voraussichtlichen Herstellungskosten
- Gesellschaftsvertrag der Baugemeinschaft
- Antrag zur Aufnahme in die Baugemeinschaft
Wir senden Ihnen gern per Mail:
- die Wohnungsliste
- den Gesamtzahlungsplan sowie
- den Gesellschaftsvertrag der Baugemeinschaften Nestbau 3
Was geschieht während der Planungs- und Entwicklungsphase in den Sitzungen?
Die regelmäßig stattfindenden Baugemeinschaftssitzungen, werden von der Projektsteuerung vorbereitet und geleitet. In diesen Sitzungen wird das gemeinsame Projekt vorangetrieben und fortwährend konkretisiert. Hier werden von den Gesellschaftern mit 2/3-Mehrheit Entscheidungen getroffen u.a. zu Ausbaustandards, Gestaltungsvarianten, Innenhofkonzept, Materialwahl etc. aber auch zu Vergaben oder ggf. nötig werdender Planänderungen. Dabei hat jede Wohnung – unabhängig von deren Größe – eine Stimme.