Fragen und Antworten
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FAQ – Projekt Schlossblick Entringen
Inhaltsverzeichnis
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Wohnungsreservierung & Vergabe
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Quartiersgestaltung & Gemeinschaftsflächen
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Technik & Gebäudeausstattung
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Finanzierung & Kosten
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Rechtliche Rahmenbedingungen
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Ausstattung & Sonderwünsche
- Barrierefreiheit
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Sonstiges
1. Wohnungsreservierung & Vergabe
Frage: Haben Mitglieder der Baugemeinschaft Vorrang bei der Reservierung der Wohnungen in den Häusern 4–6? Ist ein Wechsel der Reservierung nach dem Beitritt möglich (z. B. von H2 auf H4)?
Antwort: Ja, Mitglieder der Baugemeinschaft haben Vorrang bei der Reservierung von Wohnungen in den Häusern 4, 5 und 6. Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen wir berücksichtigen, wie weit die Planung für die ursprünglich reservierte Wohnung bereits fortgeschritten ist. Wenn dort bereits erheblicher Aufwand geleistet wurde (z. B. Detailplanung, Sonderwünsche), müssen wir eine Lösung finden, wie dieser Aufwand ausgeglichen werden kann.
Die Reihenfolge bei Reservierungen ist wie folgt festgelegt:
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Investoren für den geförderten Wohnungsbau (Entwicklung eines gesamten Hauses)
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Mitglieder der Baugemeinschaft (einschließlich Wechselwünsche)
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Externe Interessenten
Frage: Wann startet die Vergabe der Wohnungen in den Häusern 4 und 5?
Antwort: Die Vergabe soll Anfang 2026 starten. Ab diesem Zeitpunkt können verbindliche Reservierungen vorgenommen werden.
Frage: Ab wann können Reservierungen für die Häuser 4, 5 und 6 erfolgen?
Antwort: Erste Veröffentlichungen zu den Wohnungen und zu den Vergabemodalitäten sind ab Frühjahr 2026 vorgesehen.
Frage: Was passiert, wenn sich mehrere Interessenten für dieselbe Wohnung melden?
Antwort: Eine Wohnung ist erst dann verbindlich reserviert, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zustimmung der Projektsteuerung und der Planer zum Aufnahmeantrag in die Baugemeinschaft.
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Zahlung des Eintrittsgelds von 3.000 Euro für die betreffende Wohneinheit.
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Notarielle Beurkundung der Mitgliedschaft in der Baugemeinschaft.
Bis dahin können wir Ihr Interesse vermerken. Wenn es mehrere Interessenten gibt, informieren wir Sie. Wir orientieren uns nach Möglichkeit an der Reihenfolge der Vormerkungen. Bitte beachten Sie: Diese Vormerkungen sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf die Wohnung.
2. Quartiersgestaltung & Gemeinschaftsflächen
Frage: Wie wird der Quartiersplatz zwischen Haus 1 und 2 genutzt?
Antwort: Der Platz ist als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Das bedeutet, dass der Durchgangsverkehr stark reduziert wird. Anwohner dürfen den Platz mit dem Auto befahren, allerdings mit eingeschränkter Geschwindigkeit und Rücksicht auf die gemeinsame Nutzung.
Frage: Wird ein Teilautostellplatz geplant?
Antwort: Derzeit ist kein solcher Stellplatz vorgesehen. Die Idee wird jedoch geprüft.
Frage: Gibt es Gemeinschaftsräume wie Waschküche, Fahrradwerkstatt, Hobbyraum oder Gemeinschaftsküche?
Antwort: Aktuell sind keine gemeinschaftlichen Räume dieser Art geplant. Sollte in der Baugruppe später ein entsprechender Bedarf bestehen, kann dies noch diskutiert werden.
3. Technik & Gebäudeausstattung
Frage: Welche Deckenhöhe ist geplant (auch im Dachgeschoss)?
Antwort: Die Wohnungen werden mit einer Deckenhöhe von 2,60 m geplant. Anpassungen im Rahmen der weiteren Planung sind möglich.
Frage: Welches Heizsystem wird eingesetzt?
Antwort: Die Wärmeversorgung erfolgt über eine zentrale Anlage im Quartier „Schlossblick“, welche durch die Stadtwerke Tübingen erbaut wird. Sie besteht aus:
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einem Holz-Pelletkessel für ca. 70 % des Wärmebedarfs,
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einem Blockheizkraftwerk für ca. 20 % (Wärme und Strom),
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einem Gas-Spitzenlastkessel zur Absicherung im Winter.
Ein 6.000-Liter-Pufferspeicher optimiert den Betrieb. Die Wärme wird über ein erdverlegtes Nahwärmenetz in die Gebäude transportiert. Übergabestationen in den Häusern sorgen für die Wärmeverteilung.
Frage: Wie wird die Wärmeregulierung im Sommer gewährleistet?
Antwort: Die Gebäude werden als Effizienzhaus KfW 40 ausgeführt. Die hochgedämmte Gebäudehülle reduziert Wärmegewinne im Sommer und Wärmeverluste im Winter. Zusätzlich werden außenliegende Jalousien eingebaut, mit denen sich die Sonneneinstrahlung regulieren lässt. Eine aktive Kühlung (Klimaanlage) ist nicht vorgesehen, kann aber als Sonderwunsch realisiert werden.
Frage: Kann die Raumtemperatur individuell geregelt werden?
Antwort: Ja, jeder Raum ist individuell steuerbar. Standardmäßig sind 21 °C für Aufenthaltsräume und 24 °C für Bäder vorgesehen.
Frage: Wird auch der Flur beheizt, obwohl er keine eigene Heizung hat?
Antwort: Flure werden in der Regel durch die angrenzenden Räume und duchlaufende Leitungen ausreichend mit erwärmt. Ggf. kann hier auch nachgebessert werden, im Rahmen eines Sonderwunsches
Frage: Kann die Heizung auch per App gesteuert werden?
Antwort: Ja, gegen Mehrkosten ist eine Fernsteuerung der Heizung über App möglich.
Frage: Wann wird über die PV-Anlage und den Betreiber entschieden?
Antwort: Diese Entscheidung wird in den Gesellschaftersitzungen getroffen, sobald die Vergabe zeitlich ansteht. Wir streben aktuell das Modell der „kollektiven Selbstversorgung“ an. Das bedeutet, dass die PV-Anlage durch die BG errichtet wird und der Strom ins Hausnetz eingespeist wird.
4. Finanzierung & Kosten
Frage: Können Mitglieder ihr Eigenkapital bereits vor Abschluss der Finanzierung auf das Baugemeinschaftskonto einzahlen?
Antwort: Ja, das ist jederzeit möglich. Gesellschafter können ihr Eigenkapital vorab auf das Baugemeinschaftskonto einzahlen. In diesem Fall entfällt beim Beitritt die Pflicht zur sofortigen Zahlung, da die Mittel bereits hinterlegt sind. Außerdem kann die Baugemeinschaft gegenüber den Banken eine Bestätigung über das eingegangene Eigenkapital vorlegen. Eine Bankfinanzierung muss nicht zwingend vor dem Notartermin abgeschlossen sein, an dem die Mitgliedschaft beurkundet wird.
Frage: Wie funktioniert das mit den Zinsen auf den Grundstücksanteil?
Antwort: Die Zinsen auf den Grundstücksanteil werden ab dem 7. Oktober 2025 fällig. Grundlage ist die erste Zahlungsaufforderung, die in der Gesellschaftersitzung am 23. September 2025 beschlossen wird. Das Zahlungsziel liegt 14 Tage später (7. Oktober 2025) und gilt als Stichtag für die Verzinsung.
Die Zinszahlungen in Höhe von 6% pro Jahr auf den Grundstücksanteil sind als Ausgleich gedacht: Gesellschafter, die später beitreten, tragen ein geringeres Risiko, weil das Projekt dann schon weiter fortgeschritten ist. Durch ihre Zinszahlungen gleichen sie dies aus. Parallel dazu zahlt die Baugemeinschaft als Ganzes die Zinsen für die Kredite zum Grundstückskauf – diese Kosten sind Teil der Projektkosten und werden nach Kostenschlüssel auf alle Gesellschafter verteilt. Die zusätzlichen Zinszahlungen der späteren Mitglieder reduzieren diese Gesamtbelastung und kommen damit allen zugute. Berechnet werden die Zinsen auf das Jahr, abgerechnet werden sie tag-genau.
Frage: Was versteht man unter „gesammelten Darlehensabrufen“ (Begriff aus dem Gesellschaftsvertrag)?
Antwort: Grundsätzlich können Darlehensabrufe gesammelt ausgelöst werden. In der Praxis muss aber jeder Gesellschafter selbst aktiv werden und die jeweilige Zahlungsaufforderung an seine Bank weiterleiten. Sie erhalten von uns jeweils die Zahlungsaufforderungen, die in den Baugemeinschaftssitzungen beschlossen werden. Diese leiten Sie an Ihre Bank weiter, damit das Darlehen entsprechend abgerufen wird.
Frage: Wie werden die Kosten der Tiefgarage finanziert, wenn z. B. Bauherren von Bauabschnitt 4 (BA4) noch nicht Teil der Baugemeinschaft sind?
Antwort: Die Tiefgarage wird abschnittsweise gebaut, d. h. jeweils im Zusammenhang mit den Bauabschnitten. Wenn Gesellschafter aus einem späteren Bauabschnitt noch nicht beigetreten sind, tragen zunächst die bereits beigetretenen Gesellschafter die Kosten. Nachträglich beitretende Bauherren werden dann über ihre Anteile eingebunden.
Frage: Was kostet ein Tiefgaragenstellplatz?
Antwort: Ein regulärer Stellplatz kostet 25.000 Euro. Barrierefreie Stellplätze liegen bei 28.000 Euro. Der Preis ist unabhängig davon, welche Wohnung Sie erwerben. Es besteht keine Pflicht, zusammen mit einer Wohnung auch einen Stellplatz zu kaufen.
Aufgrund des B-Plans gilt ein Stellplatzschlüssel von 1,2, das heißt: Für 10 Wohnungen werden 12 PKW-Stellplätze errichtet. Zusätzlich gibt es Fahrradabstellräume. Stellplätze sind grundbuchrechtlich eigenständige Einheiten. Dadurch können sie nach Abschluss des Projekts auch separat verkauft werden.
Frage: Wie hoch sind die Gesamtkosten pro Quadratmeter Wohnfläche?
Antwort: Wichtig: Es handelt sich nicht um „Preise“, sondern um Zielbaukosten, die von allen Gesellschaftern gemeinsam getragen werden. Die tatsächlichen Kosten können sich im Laufe des Projektes noch verändern. Zum jetzigen Zeitpunkt kalkulieren wir 5.000 €/m² Wohnfläche. Darin enthalten sind die anteiligen Baukosten, Grundstückskosten und Honorare. Nicht enthalten sind die individuellen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Reserve für Kostensteigerungen und Sonderwünsche. Diese zusätzlichen Kosten liegen erfahrungsgemäß bei ca. 8-13 % der Wohnungskosten.
Frage: Sind die Kosten pro m² in allen Wohnungen gleich?
Antwort: Nein, die Kosten variieren. Jede Wohnung wird in der Wohnungsliste mit Zu- oder Abschlägen bewertet, abhängig von Lage und Qualität. So sind z. B. Wohnungen in oberen Geschossen teurer, da sie besser belichtet sind und einen besseren Ausblick bieten. Durch dieses System entsteht ein Kostenschlüssel, nach dem die Baukosten fair unter allen Mitgliedern aufgeteilt werden. Die Wohnungsliste wird aktuell erstellt und in Kürze auf der Webseite verfügbar sein.
Frage: Wie hoch soll das Eigenkapital sein?
Antwort: Nach unseren Kenntnissen verlangen die Banken in der Regel 20–30 % Eigenkapital. Wir als Baugemeinschaft machen hier keine Vorgaben. Die konkrete Quote hängt vom jeweiligen Kreditinstitut und von Ihrer persönlichen Finanzsituation ab.
Frage: Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es über KfW?
Antwort: Ziel ist es, die Gebäude im Standard KfW-Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse zu errichten. Damit ist eine Förderung durch die KfW über das Programm „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (Kredit 297/298) möglich. Pro Wohneinheit kann ein Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro beantragt werden (ohne Gewähr, bitte prüfen Sie dies auch mit Ihrer Hausbank).
5. Rechtliche Rahmenbedingungen
Frage: Ist jedes Haus eine eigene Baugruppe?
Antwort: Nein. Es gibt eine gemeinsame Baugemeinschaft (GbR) für das gesamte Projekt. Die einzelnen Häuser bilden keine eigenen Gesellschaften. Allerdings gibt es Fragestellungen (z. B. Treppenhausgestaltung, Fassadenfarbe), die sinnvollerweise innerhalb der jeweiligen Hausgemeinschaft besprochen und entschieden werden.
Frage: Wie werden Mehrheitsentscheidungen innerhalb der Baugemeinschaft getroffen?
Antwort: Laut Gesellschaftervertrag werden Beschlüsse mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Dabei hat jede Wohnung unabhängig von Größe oder Kosten eine Stimme. Das Stimmrecht kann bei Abwesenheit an andere Gesellschafter delegiert werden.
Frage: Was passiert, wenn das Projekt bei 90 % Belegung „stehen bleibt“?
Antwort: Die Bauarbeiten beginnen bereits ab einer Belegung von ca. 70 %. Erfahrungsgemäß steigt die Nachfrage nach Wohnungen deutlich, sobald mit dem Bau begonnen wurde. Sollte am Ende der Bauphase dennoch nicht 100 %, sondern z. B. nur 90 % der Wohnungen belegt sein, muss die Baugemeinschaft die übrigen 10 % mitfinanzieren. Das Risiko einer Teilfinanzierung nicht belegter Wohnungen ist im Gesellschaftervertrag geregelt (Stichwort „Belegungsrisiko“).
Frage: Wie läuft ein Verkauf während der Bauphase ab?
Antwort:
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Während der Bauphase sind Sie Mitglied der GbR. Möchten Sie Ihre Anteile verkaufen, benötigen Sie die Zustimmung der übrigen Gesellschafter.
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In vielen Fällen besteht außerdem ein Vorkaufsrecht zugunsten der Baugemeinschaft. Das bedeutet: Bevor Sie an Dritte verkaufen, haben die übrigen Mitglieder die Möglichkeit, Ihre Wohnung zu den gleichen Konditionen zu übernehmen.
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Finden Sie einen Käufer, muss der Verkauf zunächst von der Baugemeinschaft bestätigt werden. Erst dann kann der notarielle Übertrag erfolgen.
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In diesem Fall erhalten Sie Ihr sogenanntes Abfindungsguthaben zurück. Dieses entspricht den geleisteten Zahlungen. Die Baugemeinschaft hat allerdings das Recht, das Abfindungsguthaben um bis zu 20 % zu kürzen, falls ihr durch den Wechsel Nachteile entstehen.
Frage: Was ändert sich nach Fertigstellung?
Antwort: Nach der Bauphase wird die GbR in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) überführt. In der WEG gilt die Gemeinschaftsordnung. Dort ist geregelt, dass eine Veräußerung des Wohnungseigentums nicht der Zustimmung der anderen Eigentümer bedarf (§ 13 Übertragung des Wohnungseigentums). Lediglich der Verwalter muss informiert werden, damit er die Kontaktdaten des Erwerbers erhält und die Verwaltung ordnungsgemäß fortführen kann.
Frage: Welche Kostensicherheit gibt es durch die Begleitung des Projekts durch pro.b?
Antwort: Die Projektsteuerung, Werkplanung und Bauleitung durch die pro.b Gruppe gewährleistet ein hohes Maß an Planungs- und Kostensicherheit. pro.b hat in den letzten 20 Jahren über 50 Baugemeinschaften erfolgreich umgesetzt.
Vor der Beauftragung weiterer Fachplaner werden Ausschreibungen durchgeführt und Aufträge verhandelt. Dabei wird in der Regel mit Firmen zusammengearbeitet, die sich bereits in früheren Projekten bewährt haben. Diese eingespielte Struktur hat sich als Grundlage für erfolgreiche Projektumsetzung erwiesen.
Wichtig: Vertrauen ist bei einem Baugemeinschaftsprojekt eine zentrale Voraussetzung. Wer Zweifel an diesem Modell hat, sollte prüfen, ob eine Teilnahme die richtige Entscheidung ist.
Frage: Kann man die detaillierte Kalkulation einsehen?
Antwort: Ja. Die Kostenberechnung wird den Gesellschaftern vorgestellt. Interessenten, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, können die Unterlagen einsehen.
6. Ausstattung & Sonderwünsche
Frage: Warum sind Holzfenster vorgesehen und nicht günstigere Kunststofffenster?
Antwort: Holzfenster sind zwar in der Anschaffung etwa 10 % teurer als Kunststofffenster, bieten aber mehrere Vorteile:
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Ökologisch: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, während Kunststoff auf Erdöl basiert.
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Bauphysikalisch: Holzfenster schneiden bei Statik und Wärmedämmwerten (U-Wert) besser ab.
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Langlebigkeit: Holz kann nachgebessert und gestrichen werden. Kunststoff lässt sich nicht reparieren – bei Schäden oder Farbverlust muss das gesamte Fenster getauscht werden.
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Wohnqualität: Holz vermittelt eine höhere Behaglichkeit und eine warme Anmutung.
Ein weiterer Punkt ist die Instandhaltung: Bei Holz können Scheiben vergleichsweise günstig getauscht werden, auch bei großen Türen. Kunststoff ist hier deutlich teurer. Aus diesen Gründen hat sich die Baugruppe für Holzfenster als Standardausstattung entschieden – ein Vorgehen, das sich bei vielen Projekten bereits bewährt hat.
Frage: Können in abgehängten Decken Leuchten oder Lautsprecher versenkt werden?
Antwort: Ja, die Decken können auf Wunsch etwas abgehängt werden, sodass LED-Leuchten oder Lautsprecher integriert werden können. Diese Anpassung wird als Sonderwunsch umgesetzt, die Kosten werden individuell kalkuliert.
Frage: Kann ich statt Parkett auch Vinyl verlegen?
Antwort: Ja, das ist möglich. Der Estrich muss dabei nur minimal (max. 10 mm) erhöht werden, was keine nennenswerten Mehrkosten verursacht. Vinyl ist etwa 15–20 % günstiger als Parkett, allerdings ökologisch nachteilig, da es auf Erdölbasis hergestellt wird. Parkett hingegen ist ein nachwachsendes Material.
Frage: Wie stark ist die Luftbewegung bei der Lüftungsanlage? Besteht die Gefahr von Zugluft wie in Hotels?
Antwort: Nein. Die eingesetzten dezentralen Lüftungsgeräte sorgen lediglich für einen hygienischen Luftaustausch und sind nicht mit Klimaanlagen in Hotels vergleichbar. Ein unangenehmer Luftzug ist daher nicht zu erwarten.
Frage: Kann die Lüftungsanlage auch zur Kühlung genutzt werden?
Antwort: Nicht im eigentlichen Sinn. In warmen Sommernächten kann die Lüftung kühle Außenluft ins Gebäude führen, wenn die Außentemperaturen niedriger sind. Für eine echte Kühlung wäre jedoch eine Klimaanlage erforderlich. Diese kann auf Wunsch als Sonderausstattung vorgesehen werden.
Frage: Ist die Steuerung der Heizung über eine App möglich?
Antwort: Ja, gegen Mehrkosten kann eine App-Steuerung eingerichtet werden. Damit lassen sich die Temperaturen auch aus der Ferne regulieren.
7. Barrierefreiheit
Frage: Was bedeutet die Kennzeichnung „Rollstuhlwohnung“ – sind diese Wohnungen vollständig rollstuhlgerecht?
Antwort: Die Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Bauordnung, jedoch nicht vollständig rollstuhlgerecht ausgestattet. Das bedeutet:
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ausreichende Bewegungsflächen (mindestens 1,20 x 1,20 m, z. B. für einen Rollator),
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Bäder mit bodenebener Dusche,
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Türen mit lichter Breite von mindestens 80 cm.
Ein unterfahrbares Waschbecken oder besondere Höhen von Türklinken sind nicht im Standard enthalten, können aber auf Wunsch ergänzt werden.
8. Sonstiges
Frage: Werden Wohnungen auch vermietet?
Antwort: Ja, einzelne Mitglieder planen, ihre Wohnungen nach Fertigstellung zu vermieten. Die Vermietung erfolgt allerdings nicht über die pro.b Gruppe, sondern direkt durch die jeweiligen Eigentümer. Auf Wunsch können Kontakte vermittelt werden.
Frage: Wie groß ist der Dachüberhang beim Balkon? Sind hier Markisen geplant?
Antwort: Über den meisten Balkonen befindet sich ein identischer Balkon des darüberliegenden Geschosses. Der Dachüberhang reicht also in der Regel bis zur Vorderkante des Balkons. In einigen Fällen (z. B. im 1. OG oder im Dachgeschoss) sind teilweise keine Überhänge vorhanden. Grundsätzlich kann an jeder Stelle eine Markise eingeplant werden. Dies ist jedoch ein Sonderwunsch und wird gesondert beauftragt. Bitte sprechen Sie diesen Wunsch in der individuellen Grundrissabstimmung mit der Architektin an.
Frage: Haben die Panoramafenster einen speziellen Sonnenschutz?
Antwort: Ja, die Panoramafenster erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz.
Frage: Gibt es Pläne oder Fotos von einem Panoramafenster?
Antwort: Diese Unterlagen werden zusammengestellt und nachgereicht.
Frage: Was bedeutet Oberfläche Standard Q2?
Antwort: Q2 bezeichnet die Spachtelgüteklasse von Trockenbauflächen. Sie entspricht dem Standard für übliche Wand- und Deckenflächen. Weitere Informationen finden Sie bei Rigips: Spachtelgüteklassen.
Frage: Sind die Jalousien innen oder außen angebracht?
Antwort: Die Jalousien werden außen angebracht.
Frage: Kann auf die Abstellkammer verzichtet werden?
Antwort: Grundsätzlich ja, dies ist jedoch nicht zu empfehlen. Ob die Abstellkammer entfällt, kann in der individuellen Grundrissabstimmung mit der Architektin besprochen werden.
Frage: Gibt es die Möglichkeit, eine Beispielwohnung zu besichtigen?
Antwort: Vermutlich Ja, eine Besichtigung wird angefragt und abgestimmt.
Frage: Warum sind spezielle Fliesen in der Dusche notwendig?
Antwort: Hierzu benötigen wir eine genauere Spezifizierung, auf welchen Bereich oder welche Anforderung Sie sich beziehen.
Frage: Besteht die Möglichkeit, das Bad etwas größer zu machen?
Antwort: Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Ob eine Vergrößerung realisiert werden kann, hängt von der Lage der Schächte und der übrigen Grundrissgestaltung ab. Eine Entscheidung dazu erfolgt in der individuellen Abstimmung mit der Architektin.
Frage: Kann man schon vorab einen Tiefgaragen-Stellplatz reservieren?
Antwort: Ja, Reservierungen sind ab sofort möglich. Die konkrete Zuordnung erfolgt hausweise.
Frage: Das Bad in Wohnung ist zu klein für eine Waschmaschine. Gibt es eine Waschküche oder Trockenräume?
Antwort: Im Keller wird voraussichtlich ein Trockenraum eingerichtet. Eine Waschküche war ursprünglich nicht vorgesehen, könnte aber eingeplant werden, falls mehrere Bauherren dies wünschen. Alternativ können die Grundrisse so angepasst werden, dass Waschmaschine und ggf. Trockner in der Wohnung Platz finden, z. B. im Abstellraum. Im Standard ist eine Waschmaschine in der Wohnung vorgesehen.
Frage: Wie groß werden die persönlichen Kellerabteile?
Antwort: Zwischen ca. 6 und 9 m².
Frage: Wem gehören die Parkplätze an der Seite von Haus 2?
Antwort: Diese Parkplätze gehören der Gemeinde und sind öffentlich. Die Baugemeinschaft selbst verfügt zusätzlich über oberirdische Stellplätze, die voraussichtlich als Besucherparkplätze genutzt werden.
Frage: Wie weit ist die Tiefgarageneinfahrt überdacht? Welche Schallschutzmaßnahmen sind für Haus 2 vorgesehen (Bepflanzung, Lärmschutzfenster, Rolltor)?
Antwort: Zum aktuellen Planungsstand können noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, geeignete Schallschutzmaßnahmen umzusetzen, um Lärm zu minimieren.
Frage: Wie groß wird der Fußweg südlich der Gebäude?
Antwort: Die Gehwegbreite beträgt 2,0 m. Der Weg wird asphaltiert hergestellt und entwässert in die Grünflächen. Die Beleuchtung übernimmt die Gemeinde Ammerbuch bei Bedarf. Ebenso liegen Pflege, Reinigung, Schneeräumung, Wartung und Erneuerung in der Verantwortung der Gemeinde.
Frage: Ist eine PV-Anlage vorgesehen? Welche Kosten fallen für verschiedene Modelle an?
Antwort: Ja, im Budget sind aktuell 150.000 Euro für die PV-Anlage und 150.000 Euro für Speicher eingeplant. Es gibt zwei Modelle:
- Eigenbetrieb durch die Baugruppe: höhere Baukosten, dafür langfristig größere Ersparnis bei den Stromkosten.
- Externer Contractor: geringere Baukosten, dafür laufende Zahlungen über die Vertragslaufzeit.
Ein Vergleich der Modelle wird zu gegebener Zeit in einer Gesellschaftersitzung vorgestellt.
Frage: Wo ist der Fahrradkeller geplant?
Antwort: Teilweise in der Tiefgarage, teilweise in oberirdischen Schuppen. Geplant sind ca. 77 Stellplätze in der TG und ca. 50 oberirdisch.
Frage: Werden die zusätzlichen TG-Stellplätze zulasten der Breite der übrigen Stellplätze umgesetzt?
Antwort: Nein. Die Maße betragen 5,0 m x 2,5 m für Standardplätze sowie 5,0 m x 3,5 m für barrierefreie Plätze.
Frage: Wie wird das Treppenhaus gestaltet?
Antwort: Eine detaillierte Beschreibung ist angefragt und wird nachgereicht.
Frage: Wo sind Schallschutzfenster geplant?
Antwort: Es ist nicht von einer besonderen Lärmbelastung auszugehen. Daher wird voraussichtlich ein einheitlicher Standard mit hohem Schallschutzwert in allen Bereichen umgesetzt.
Frage: Was bedeutet „barrierearm“ im Zusammenhang mit Förderung?
Antwort: Relevant sind hier zwei Ebenen:
- KfW / QNG: Die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) sind für die KfW-Förderung maßgeblich. Details unter: qng.info
- LBO Baden-Württemberg: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen muss ein Teil der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein (§ 35 Abs. 1 LBO). Diese Vorgabe kann auch über mehrere Geschosse verteilt erfüllt werden.
Die genauen Anforderungen an Barrierefreiheit regelt die DIN 18040-2 (u. a. Bewegungsflächen, Zugänglichkeit von Bad, Küche und Schlafräumen).
Frage: Führt die QNG-Zertifizierung zu besserer Förderung?
Antwort: Ja. Die QNG-Zertifizierung ist Voraussetzung für die Bewilligung der KfW-Kredite im Programm „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (297/298).
Frage: Was gehört alles zur Gemeinschaftsfläche? Entstehen zusätzliche Kosten?
Antwort: Gemeinschaftsflächen entstehen überwiegend im Außenbereich, z. B. Spielplätze, Wasserspiel, Rasenflächen, Bänke. Ein Gemeinschaftsraum ist derzeit nicht vorgesehen. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn gemeinschaftliche Anlagen hergestellt und unterhalten werden.
Frage: Wie hoch können Kostensteigerungen ausfallen?
Antwort: In der Kostenberechnung ist eine Reserve von 2 % enthalten. Wir empfehlen jedem Bauherren zusätzlich eine eigene Reserve von ca. 5 % für Baukostensteigerungen sowie weitere 3 % für Notarkosten und 5 % für Sonderwünsche einzuplanen.
Frage: Wie funktioniert die Zwischenfinanzierung noch nicht verkaufter Wohnungen?
Antwort: Ziel ist es, für jede Wohnung einen Bauherren zu finden. Die Baugemeinschaft soll keine Wohnungen dauerhaft mitfinanzieren. Es ist denkbar, dass der Baubeginn auch ohne vollständige Belegung erfolgt. Erfahrungsgemäß werden freie Wohnungen während der Bauphase schnell belegt.
Frage: Warum hat Bauabschnitt 4 (BA4) einen geringeren Kostenschlüssel?
Antwort: BA4 umfasst ein kleineres Gebäude mit weniger Bruttogeschossfläche im Vergleich zu den anderen Bauabschnitten. Deshalb ist der Anteil am Gesamtkostenvolumen geringer.
Frage: Welche Häuser haben eine Zufahrt über die Rosengartenstraße?
Antwort: Alle Häuser werden an die Straße „Im Schlossblick“ angeschlossen.